Betreuungsverfahren

Rechtliche Betreuungen werden im Rahmen eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht eingerichtet. Jeder kann dort eine Betreuung für sich oder auch andere Menschen anregen. Das Gericht prüft dann mit Unterstützung der Betreuungsbehörde, ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung gegeben sind. Die Betreuungsbehörde wird im persönlichen Kontakt den Betreuungsbedarf feststellen und einen Betreuer vorschlagen. Auch der Betroffene selbst kann einen Betreuer vorschlagen, der dann vorrangig zu bestellen ist.

Neben der Unterstützung des Betreuungsgerichtes berät die Betreuungsbehörde alle Beteiligten, insbesondere den Betroffenen selbst, aber auch potentielle ehrenamtliche Betreuer.

Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens bzw. eines ärztlichen Zeugnisses bespricht das Gericht mit dem Betroffenen möglichst in seiner häuslichen Umgebung und schon mit dem möglichen zukünftigen Betreuer die persönliche Situation und die bestmögliche Unterstützung durch die Betreuung.

Im Betreuungsbeschluss legt das Gericht schließlich fest, welche Aufgabenkreise durch die Betreuung abgedeckt werden.

Die Arbeit der Betreuer unterliegt der laufenden Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Die Betreuer müssen dem Gericht daher Berichte über ihre Tätigkeit einreichen und über das von Ihnen verwaltete Vermögen der Betreuten genau Rechnung legen. Es wird zudem in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Betreuung noch erforderlich ist.